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Arbeitslosigkeit
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Weltweite Arbeitslosenquoten, 2006
Arbeitslosenquote in den deutschen Landkreisen, 2008
Als Arbeitslosigkeit wird, im Zusammenhang mit Lohnarbeit, das Fehlen bezahlter Beschäftigungsmöglichkeiten für potenzielle Erwerbspersonen bezeichnet. Im weiteren Sinne ist damit auch das fehlen anderer (hauptsächlich) menschlicher Arbeit gemeint.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Begriffsherkunft
* 2 Arten der Arbeitslosigkeit
* 3 Wirtschaftstheoretische Erklärungsansätze
o 3.1 Neoklassischer Erklärungsansatz
+ 3.1.1 Lösungsansätze
o 3.2 Keynesianischer Erklärungsansatz
+ 3.2.1 Konjunkturelle Arbeitslosigkeit
+ 3.2.2 Makroökonomische Ansätze
o 3.3 Marxistische Betrachtung
o 3.4 Technischer Fortschritt
* 4 Arbeitsmarktpolitik
* 5 Arbeitsverhältnisse in der DDR
* 6 Ökonomische Folgen der Arbeitslosigkeit
* 7 Individuelle Folgen der Langzeitarbeitslosigkeit
o 7.1 Arbeitslosigkeit und Gesundheit
o 7.2 Konsequenzen für Bildungsentscheidungen
* 8 Kritik
* 9 Siehe auch
* 10 Literatur
* 11 Weblinks
* 12 Einzelnachweise
Begriffsherkunft
Im Deutschen kam der Begriff Arbeitslosigkeit mit dem Beginn der Wirtschaftskrise in den 1890er-Jahren auf.[1]
Seit der Hartz-IV-Reform, am 1. Januar 2005, gilt in Deutschland im rechtlichen Sinne, nach SGB III, § 16[2][3] ein Arbeitnehmer als arbeitslos, wenn er zwar arbeitsfähig und arbeitswillig ist, aber dennoch kein Beschäftigungsverhältnis findet. In der offiziellen Arbeitslosenstatistik werden daher nur diejenigen erfasst, die beim Arbeitsamt als „arbeitslos“ gemeldet sind. Um die volkswirtschaftliche Arbeitslosigkeit zu erfassen, wird neben der absoluten Zahl aller arbeitslosen Personen üblicherweise die sogenannte Arbeitslosenquote verwendet, die das Verhältnis der Arbeitslosen zur Summe aller Erwerbspersonen (und der abhängigen Erwerbspersonen) beschreibt.
Arten der Arbeitslosigkeit
Folgende Arten von Arbeitslosigkeit werden unterschieden:
* Friktionelle Arbeitslosigkeit entsteht beim Übergang von einer Arbeitsstelle zu einer anderen, ist in der Regel nur von kurzer Dauer und auch in Phasen einer Vollbeschäftigung unvermeidlich.
* Saisonale Schwankungen ergeben sich im Jahresverlauf aufgrund von Klimabedingungen (z. B. Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft im Winter) oder aufgrund von Nachfrageschwankungen (z. B. in der Gastronomie in der Nebensaison).
* Konjunkturelle Schwankungen sind eine natürliche Folge wechselnder Konjunktur. Bei Mangel an Absatzmöglichkeiten entlassen die Unternehmen Arbeitskräfte, die sie im Aufschwung wieder einstellen.
* Strukturelle Arbeitslosigkeit: Sie ist das Ergebnis fortdauernder Strukturkrisen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Zur strukturellen Arbeitslosigkeit zählen:
* Merkmalsstrukturelle Arbeitslosigkeit: Ursächlich sind hier die Unterschiede zwischen den Merkmalen der Arbeitslosen und den Anforderungen bei den offenen Stellen. Beispielsweise wenn Arbeitslose nicht die Qualifikationsanforderungen für eine Beschäftigung erfüllen (Mismatch).
* Technologische Arbeitslosigkeit: Sie entsteht durch die Ersetzung der Arbeitskräfte durch Maschinen (Automatisierung). Damit verbundene Investitionen, beispielsweise für die Anschaffung der Maschinen, machen sich durch eine höhere Produktivität schnell bezahlt. Dies kann nur durch ein gleichmäßiges Wirtschaftswachstum von mindestens 1,5 % des realen BIP pro Jahr kompensiert werden.[4]
* Institutionelle Arbeitslosigkeit: Arbeitslosigkeit aufgrund arbeits- und sozialrechtlicher Regelungen, z. B. wenn ein hohes Arbeitslosengeld keinen Anreiz zur Aufnahme einer wenig besser bezahlten Beschäftigung bietet.
Als Sockelarbeitslosigkeit, auch genannt Bodensatzarbeitslosigkeit, wird der Anteil der Arbeitslosigkeit bezeichnet, der nach Meinung führender Ökonomen selbst unter günstigsten konjunkturellen Bedingungen nicht abgebaut werden kann. Dieser besteht aus friktioneller und struktureller Arbeitslosigkeit. Konkret umfasst diese Gruppe von Arbeitslosen also solche, die aufgrund von Qualifikation, Alter, Gesundheitszustand, Wohnort oder mangelndem Arbeitswillen nicht oder zumindest nicht sofort einen Arbeitsplatz finden und annehmen.
Der Begriff versteckte oder verdeckte Arbeitslosigkeit bezeichnet den Anteil der Arbeitslosigkeit, der nicht in Statistiken über Arbeitslosigkeit erfasst wird. Darunter wird vor allem die stille Reserve verstanden, nämlich Arbeitslose, die nicht bei den Behörden als arbeitslos registriert sind. Der Grund dafür kann beispielsweise darin liegen, dass von den Betroffenen eine Meldung bei den Behörden als arbeitslos für überflüssig gehalten wird, etwa weil sie ohnehin keinen Anspruch auf Leistungen hätten und weil sie die Vermittlung eines Arbeitsplatzes durch die Behörden als unwahrscheinlich ansehen. Häufig werden auch Arbeitssuchende in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder in behördlich angeordneten Umschulungsmaßnahmen, die meist ebenfalls nicht in der Arbeitslosenstatistik erfasst sind, zur versteckten Arbeitslosigkeit gezählt. Darüber hinaus kann sich versteckte Arbeitslosigkeit auch darin äußern, dass Arbeitskräfte zwar einen Arbeitsplatz haben, jedoch nicht ausgelastet sind (Siehe auch unten Arbeitsverhältnisse in der DDR)[5].
Die rechtliche Definition des Begriffs Arbeitslosigkeit ergibt sich für Deutschland aus dem SGB III. Neben der vorübergehenden Beschäftigungslosigkeit (also dem Fehlen einer mindestens 15 Wochenstunden umfassenden Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit) umfasst der Begriff auch noch die Arbeitslosmeldung bei einer Agentur für Arbeit. Dritte Voraussetzung ist die aktive Suche nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung einschließlich der Verfügbarkeit für die Vermittlungsbemühungen der Arbeitsverwaltung.[2][3]
Da insbesondere die Beschäftigungslosigkeit in vielen Ländern anders definiert wird, sind nationale Arbeitslosenstatistiken nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Wer beispielsweise in den Niederlanden nur 1 Stunde in der Woche beschäftigt ist, gilt nicht mehr als arbeitslos. In den meisten europäischen Ländern existieren daher zwei Arbeitslosenstatistiken: Eine nach nationaler und eine nach internationaler Definition. (Siehe auch den Artikel Erwerbslose bezüglich des Unterschieds zwischen Erwerbslosenzahl und Arbeitslosenzahl).